Im Zentrum des Bauprodukterechts des Bundes ist der Hersteller/Inverkehrbringer von Bauprodukten seit dem 1. Juli 2015 verpflichtet eine Leistungserklärung für die gelieferte Produkte abzugeben. Für Aussentüren ohne Eigenschaften hinsichtlich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit bezieht sich die entsprechende Leistungserklärung auf die harmonisierte Norm SN EN 14351-1.